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Ablauf und Setting

In einem telefonischen Erstkontakt vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Erstgespräch.

Das Erstgespräch dient einem ersten Kennenlernen. Gemeinsam klären wir ihr Anliegen, meine Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.

Bei Jugendlichen empfiehlt es sich meist, dass zu Beginn des Erstgesprächs ein Elternteil anwesend ist, um die Rahmenbedingungen der Behandlung zu besprechen.

Die darauffolgenden Therapieeinheiten selbst finden im Einzelsetting statt.

Als Klinische- und Gesundheitspsychologin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der Verschwiegenheitspflicht nach § 14, Psychologengesetz. Das bedeutet, ich darf keine Informationen an Angehörige, Arbeitgeber, Ärzte oder Krankenkassen weitergeben.

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